Expertisen

Betriebsunterbrechung (BU)

Die Betriebs­unter­brechungs­versicherung ist eine Vermögens­versicherung, die im Falle einer Betriebs­unter­brechung dem Versicherungs­nehmer (VN) den durch ein versichertes Ereignis (Feuer, Wasser, Diebstahl) entstehenden finanziellen Nachteil ersetzt. Ziel der BU-Versicherung: Der geschädigte Betrieb soll finanziell gleich­gestellt sein, wie wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Vor­aus­setzungen dafür sind, dass sowohl eine genügend hohe Ver­sicherungs­summe, als auch eine ausreichende Haftzeit vorgängig vertraglich vereinbart wurden. Versichert ist der sogenannte versicherungstechnische Bruttogewinn (Produktions-, Dienst­leistungs- oder Handels­ertrag abzüglich umsatz- bzw. produktions-variable Kosten) bei einer teilweisen oder gänzlichen Unter­brechung des versicherten Betriebes. Davon in Abzug zu bringen sind die wegen des Schaden­ereignisses erzielten Ein­sparungen an fixen Kosten. Das Ergebnis reicht während einer vertraglich vereinbarten Haft­zeit aus, die fort­laufenden Fix­kosten (wie Personal­aufwand, Mieten, Schuld­zinsen etc.) und den entgehenden Betriebs­gewinn, der bei ungestörtem Betrieb erwirtschaftet worden wäre, zu ersetzen. Die während der Unter­brechungs­dauer herrschende geschäftliche Situation, Markt­position und Auftragslage wird bei der Berechnung des Ausfall­schadens mitberücksichtigt. Auch die Kosten für getroffene Schaden­minderungs­massnahmen werden vergütet (Über­stunden­zuschläge, Errichtung von Provisorien oder Not­betrieben, Kosten für Leih­maschinen etc.). Der Haftungs­zeitraum oder die Haft­zeit hängt von den jeweiligen Bedürfnissen des Unternehmens ab und wird normaler­weise für einen Zeitvraum von 12 bis 36 Monaten vertraglich vereinbart. Die Versicherungs­summe wird im Hin­blick auf den zu erwartenden Maximal­schaden innerhalb der vereinbarten Haft­zeit festgelegt.