
Expertisen
Betriebsunterbrechung (BU)
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Vermögensversicherung, die im Falle einer Betriebsunterbrechung dem Versicherungsnehmer (VN) den durch ein versichertes Ereignis (Feuer, Wasser, Diebstahl) entstehenden finanziellen Nachteil ersetzt. Ziel der BU-Versicherung: Der geschädigte Betrieb soll finanziell gleichgestellt sein, wie wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Voraussetzungen dafür sind, dass sowohl eine genügend hohe Versicherungssumme, als auch eine ausreichende Haftzeit vorgängig vertraglich vereinbart wurden. Versichert ist der sogenannte versicherungstechnische Bruttogewinn (Produktions-, Dienstleistungs- oder Handelsertrag abzüglich umsatz- bzw. produktions-variable Kosten) bei einer teilweisen oder gänzlichen Unterbrechung des versicherten Betriebes. Davon in Abzug zu bringen sind die wegen des Schadenereignisses erzielten Einsparungen an fixen Kosten. Das Ergebnis reicht während einer vertraglich vereinbarten Haftzeit aus, die fortlaufenden Fixkosten (wie Personalaufwand, Mieten, Schuldzinsen etc.) und den entgehenden Betriebsgewinn, der bei ungestörtem Betrieb erwirtschaftet worden wäre, zu ersetzen. Die während der Unterbrechungsdauer herrschende geschäftliche Situation, Marktposition und Auftragslage wird bei der Berechnung des Ausfallschadens mitberücksichtigt. Auch die Kosten für getroffene Schadenminderungsmassnahmen werden vergütet (Überstundenzuschläge, Errichtung von Provisorien oder Notbetrieben, Kosten für Leihmaschinen etc.). Der Haftungszeitraum oder die Haftzeit hängt von den jeweiligen Bedürfnissen des Unternehmens ab und wird normalerweise für einen Zeitvraum von 12 bis 36 Monaten vertraglich vereinbart. Die Versicherungssumme wird im Hinblick auf den zu erwartenden Maximalschaden innerhalb der vereinbarten Haftzeit festgelegt.