Expertisen
Schadenermittlung
Die Schadenermittlung erfolgt zweckmässigerweise in drei Phasen:
- Sofortmassnahmen (Phase 1):
- Analyse der möglichen und Einleitung der nötigen Schadenminderungsmassnahmen
- Erhebung geeigneter statistischer Grundlagen anhand des Rechnungswesens des Versicherungsnehmers/Geschädigten
- Analyse und laufende Überwachung (Phase 2):
- Datenanalyse und tabellarische Auswertungen für die spätere Schadensberechnung
- Grundlagenerarbeitung für die Berechnung der zu leistenden Akontozahlungen
- Laufende Überwachung der Schadenminderungsmassnahmen und deren Kosten
- Schadensberechnung (Phase 3):
- Ausscheidung der durch die Betriebsunterbrechung/das schädigende Ereignis eingesparten variablen und fixen Kosten
- Laufende Absprache der getroffenen Feststellungen mit dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer / Geschädigten, bzw. dessen Anwalt
- Erarbeitung einer von allen Seiten akzeptablen Lösung durch koordiniertes, gemeinsames Vorgehen