Expertisen

Schadenermittlung

Die Schadenermittlung erfolgt zweckmässigerweise in drei Phasen:

  1. Sofortmassnahmen (Phase 1):
  • Analyse der möglichen und Einleitung der nötigen Schadenminderungsmassnahmen
  • Erhebung geeigneter statistischer Grundlagen anhand des Rechnungswesens des   Versicherungsnehmers/Geschädigten
  1. Analyse und laufende Überwachung (Phase 2):
  • Datenanalyse und tabellarische Auswertungen für die spätere Schadensberechnung
  • Grundlagenerarbeitung für die Berechnung der zu leistenden Akontozahlungen
  • Laufende Überwachung der Schadenminderungsmassnahmen und deren Kosten
  1. Schadensberechnung (Phase 3):
  • Ausscheidung der durch die Betriebsunterbrechung/das schädigende Ereignis eingesparten variablen und fixen Kosten
  • Laufende Absprache der getroffenen Feststellungen mit dem Versicherer und  dem Versicherungsnehmer / Geschädigten, bzw. dessen Anwalt
  • Erarbeitung einer von allen Seiten akzeptablen Lösung durch koordiniertes, gemeinsames Vorgehen