Expertisen

Erwerbsausfallschaden

Experten in Haftpflichtschadenfällen: Die Aufgaben des betriebswirtschaftlichen Experten im Haftpflicht-Schadenfall sind bis auf die nachfolgenden Abweichungen deckungsgleich mit den drei Phasen im Betriebsunterbrechungs-Schadenfall. Der Geschädigte (anstelle des Versicherungsnehmers) ist in der Regel durch einen Anwalt vertreten. Beteiligte sind demnach der Versicherer, der Geschädigte und dessen Rechtsanwalt. Wichtig ist deshalb eine reibungslose Kommunikation zwischen allen Parteien. Im Haftpflichtfall braucht es eine bedeutend grössere Überzeugungskraft und Erfahrung des Experten, um die benötigten Unterlagen zur Schadenberechnung zu erhalten. Ein Haftpflichtschaden ist weder durch eine Versicherungssumme begrenzt noch gibt es eine fest definierte Haftzeit. Bei Dauerschäden wird der in Zukunft zu erwartende jährliche Schaden kapitalisiert.